16.09.2019 Antrag zum Winterdienst

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Durchführung des Winterdienstes in Westerkappeln

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

hiermit erhalten Sie den Antrag der Fraktion Bündnis90 / Die Grünen zur Durchführung des Winterdienstes in Westerkappeln.

Bitte nehmen Sie diesen als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie und Landwirtschaft zur Diskussion und ggf. Beschlussfassung auf.

In der „Satzung über die Straßenreinigung“ der Gemeinde Westerkappeln vom 13.10.2011 ist unter §4 „Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht“ der Umfang der auf die Anlieger übertragenen Winterdiensttätigkeiten geregelt.

Unter §4 Abs. 1 ist wörtlich folgendes geregelt:

Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee frei zu halten. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt § 1 Abs. 5 Satz 1. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt

  1. in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z. B. Eisregen), in denen durch

Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist,

  • an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf-

oder -abgängen, starken Gefälle – bzw. Steigungsstrecken o. ä. Gehwegabschnitten

Die vergangenen Winter waren eher mild und es bestand nicht oft die Notwendigkeit des Winterdienstes.

Dennoch konnte immer wieder festgestellt werden, dass Anlieger auch bei kleinsten Schneemengen ohne Glätte nicht räumen, sondern durch den Einsatz von Streusalz Ihrer Winterwartungspflicht nachkommen.

Wir gehen davon aus, dass hier oft ein Informationsdefizit über die bestehende Rechtslage der Grund ist.

Es erscheint uns daher sinnvoll, die Anlieger rechtzeitig vor Beginn des Winters darüber zu informieren und auch auf die Umweltbelastung durch den Einsatz von Streusalz hinzuweisen.

Ideal fänden wir, einen Flyer, wie ihn z.B. die Stadt Osnabrück bereitstellt (s.Anlage) an alle Haushalte zu verteilen.

Wir beantragen, die Bürgermeisterin damit zu beauftragen, einen entsprechenden Flyer erstellen und verteilen zu lassen.

Ferner beantragen wir, durch verstärkte Kontrollen, die Möglichkeiten nach §6 „Ordnungswidrigkeiten“ der Satzung zu nutzen.

Es ist natürlich wenig sinnvoll, den Anwohnern hier ein Verhalten abzuverlangen, dass von der Gemeinde selbst nicht mitgetragen wird.

Um hier mit gutem Beispiel voranzugehen, halten wir es für selbstverständlich, dass der Winterdienst auf den gemeindeeigenen Flächen analog der auf die Anwohner geltenden Regelungen durchgeführt wird.

Wir beantragen daher, die Bürgermeisterin damit zu beauftragen, dafür Sorge zu tragen, dass für den Winterdienst auf den gemeindeeigenen Flächen die Regelungen entsprechend §4 der Satzung Anwendung finden.

Ferner stellen wir den Antrag, den Winterdienstplan dahingehend kritisch zu überprüfen, ob wirklich für alle bisher bedienten Flächen (z.B. Abstellplätze) die Erfordernis eines uneingeschränkten Winterdienstes bestehen muss.

Mit Freundlichen Grüßen

Für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen